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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung gilt mit dem Absenden des Anmeldeformulars, der telefonischen Anmeldung sowie jeder weiteren
schriftlich oder persönlich vorgenommen Anmeldung bei der Natur- und Wildnisschule WildArt als verbindlich. Sie
erhalten eine Bestätigung über die Anmeldung und eine Rechnung über die Veranstaltungsgebühr per Post oder e-mail
spätestens innerhalb von 8 Tagen. Sollten sie diese Unterlagen nicht erhalten, liegt vielleicht ein Fehler in der
Übermittlung vor, bitte kontaktieren Sie uns.
20,00 Euro bzw. 80,00 Euro sind als Anzahlung bei Anmeldung fällig.
Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto 910106380 der Sparkasse Hannover
BLZ 250 50 180 zu überweisen. Bei Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung ist sofort die gesamte
Gebühr zu überweisen.
Teilnehmerrückritt / Stornierung
Bei Stornierung berechnen wir generell 20,- € Bearbeitungsgebühr pro Vorgang. Haben Sie die Rechnung bereits
bezahlt, überweisen wir Ihnen den Betrag abzüglich der Gebühr zurück. Wurde noch nichts bezahlt, so überweisen Sie
uns bitte unter Angabe der Rechnungsnummer die Bearbeitungsgebühr auf das u.g. Konto.
Bei kurzfristigen Stornierungen gelten folgende Bedingungen: Ab einer Woche vor Termin 50 % des Rechnungsbetrages,
ab 3 Tage vor Termin 90 %. Beachten Sie bitte, dass ihre Entscheidung weitreichende Konsequenzen haben kann (ggf.
Mindestteilnehmerzahl unterschritten, Veranstaltungen müssen abgesagt werden).
Es kann eine Ersatzperson bestimmt werden.
Veranstalterrücktritt
Ausgeschriebene Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn sich mindestens 5 Teilnehmer anmelden. Wird
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Die einbezahlte Veranstaltungsgebühr wird dann in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus können
keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden
Ohne Frist können wir zurücktreten, wenn der Veranstaltungsleiter kurzfristig erkrankt oder höhere Gewalt eine
Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht.
Haftung
Teilnehmer sind verpflichtet den Sicherheitsanweisungen der Trainer der Wildnisschule WildArt Folge zu leisten. Mit der
Anmeldung erkennen Sie an, dass Sie für Ihre eigenen Handlungen im Rahmen der Veranstaltung und deren Folgen
selbst verantwortlich sind.
Die Wildnisschule WildArt schließt für Ihre Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet
dementsprechend nicht für Unfälle während ihrer Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen,
dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht.
Die Wildnisschule WildArt haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.
Die Wildnisschule WildArt haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden.
Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Trainer der Wildnisschule WildArt
gezeigt wird.
Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das
Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen,
wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch
das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden,
insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung komplett draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind,
eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und eventuell bei Dunkelheit unterwegs sind,
Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder
Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten
Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Sollten Sie mit einem oder
mehreren der folgenden Themen zu tun haben, dann informieren Sie uns bitte vor der Veranstaltung vertraulich, damit
keine Gesundheitsrisiken für Sie entstehen bzw. dass wir Rücksicht nehmen oder im Extremfall auch von der Teilnahme
abraten können:
• Schwangerschaft
• Ernsthafte allergische Reaktionen
• Epilepsie, Ohnmachtsanfälle, starke Migräne
• Herz Kreislaufprobleme
• In den letzten 6 Monaten größere Verletzungen oder Operationen am
Bewegungsapparat inkl. Rücken und Bandscheiben
• Diabetiker
• Asthma oder andere schwere Atemwegserkrankungen
• Nahrungs-Unverträglichkeiten, spezielle Diät
regelmäßige Einnahme von Psychopharmaka
• Sonstige akute körperliche oder psychische Beschwerden die bei einer
Wildnisveranstaltung relevant sein könnten?
Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Trotzdem bleibt bei den geplanten
Aktivitäten natürlich ein Restrisiko bestehen. Wir gehen davon aus, dass Sie durch die Anmeldung an unserer
Veranstaltung mit den oben genannten Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden
sind bzw. damit, dass die angemeldeten Personen an allen Aktivitäten teilnehmen können und dürfen. Einige Themen
möchten wir noch explizit ansprechen.
Alveoläre Echinokokkose (Fuchsbandwurm)
Auch wenn sich die Gerüchte hartnäckig halten: Für keinen einzigen der ohnehin sehr seltenen Fälle von alveolärer
Echinokokkose beim Menschen konnte ein Zusammenhang mit dem Verzehr roher Wildpflanzen wie Beeren oder
Kräutern nachgewiesen werden. Als Hauptansteckungswege gelten vielmehr der Kontakt zu Mäuse fressenden
Haustieren sowie die Arbeit in Landwirtschaft und Waldbau, außerdem müssen die Eier wohl wiederholt aufgenommen
werden, damit eine Infektion begünstigt wird.
Wir empfehlen unseren Teilnehmenden zwar, keine Pflanzen in der Nähe eines Fuchsbaus zu sammeln und sich vom Kot
des Fuchses fernzuhalten, vom Verzehr roher Wildpflanzen generell raten wir ihnen jedoch nicht ab. Falls Sie nicht
möchten, dass Ihr Kind rohe Wildpflanzen verzehrt, sprechen Sie bitte mit ihm und instruieren Sie es entsprechend!
Zur weiteren Information möchten wir auf die Web-Seiten des Robert-Koch-Institutes verweisen...
http://www.rki.de
...sowie auf die Seiten des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der Universität Würzburg:
http://www.hygiene.uni-wuerzburg.de
FSME und Borreliose
Zecken können die Krankheiten FSME und Borreliose übertragen. Das Risiko, sich mit zu infizieren, ist in
unterschiedlichen Gebieten unterschiedlich hoch, generell jedoch gering. Dennoch besteht immer ein gewisses
Restrisiko, und die Krankheit ist bei Ausbruch nicht ursächlich therapierbar. Es gibt jedoch eine Schutzimpfung, die von
der Krankenkasse bezahlt wird.
Die Gefahr einer Infektion mit ist weitaus höher, allerdings ist die Krankheit bei rechtzeitigem Erkennen gut
therapierbar. Das regelmäßige Absuchen des Körpers und die schnelle Entfernung einer Zecke senken das Risiko
deutlich. Da die Entfernung von Zecken eine medizinische Handlung ist, benötigen wir dazu allerdings Ihre schriftliche
Erlaubnis. Wir entfernen dann die Zecke mit Zeckenkarte, -schlinge oder chirurgischer Pinzette.
Kinder mit festsitzenden Zecken, die wir nicht selbst entfernen dürfen, geben wir in ärztliche Behandlung. Sollten wir
Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir
einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.
Auch Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Bitte geben Sie
Ihrem Kind dann ein geeignetes Desinfektionsmittel mit, ODER geben Sie uns eine Bestätigung, dass wir bei Ihrem Kind
die Desinfektionsmittel , und/oder verwenden dürfen.
Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer
Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in
ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen
Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.
Genussmittel & Ablenkungen
Wir wollen ganz in den natürlichen Lebensfluss eintauchen, benannte Substanzen/Dinge/Handlungen beeinflussen dies
erheblich und erschweren das Öffnen der Sinne. Dazu zählen: Drogen, Alkohol, tragbare Computerspiele und
Musikgeräte sowie auch die Verwendung von Handy´s während der Veranstaltungszeiten. Der Konsum von Alkohol und
/oder Drogen ist während der Veranstaltungszeiten generell verboten. Wir behalten uns vor, Teilnehmer bei Verstößen
auf eigene Kosten von den Veranstaltungen auszuschließen. Rauchen wollen wir nicht grundsätzlich verbieten , bitten
aber um eine Absprache mit den Trainern. Wir finden gemeinsam eine angemessene Regelung vor
Veranstaltungsbeginn.
Für Minderjährige gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes entsprechend.
Minderjährige Teilnehmer
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Bei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Leiter von
gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Allergien usw.) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Mit ihrer Unterschrift
bescheinigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind befähigt ist an der Veranstaltung teilzunehmen. Abweichungen
sind dem Trainer bekannt zu geben und abzuklären. Bei Begleitung der Kinder durch Erwachsene, ist der Trainer von der
Aufsichtspflicht dieser Kinder entbunden. Damit obliegt den Erwachsenen / Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht.
Grobe Fahrlässigkeiten des Kindes (wiederholte Missachtung der Sicherheitsanweisungen, bewusste
Schadenszufügungen) haben die Konsequenz, dieses sofort von der Veranstaltung auszuschließen.
Die daraus ggf. entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. (Unterbrechung oder Absage der
Veranstaltung, Heimfahrt, etc.) Ansonsten gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie oben.
Sportlichkeit & Nahrung
Wenn in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben, dann haben alle Veranstaltungen die
Gemeinsamkeit, dass sie den Teilnehmern einen Rahmen geben, um sich wieder in der Natur heimisch und zugehörig zu
fühlen. Extreme körperliche Herausforderungen und Hunger unterstützen dieses Ziel nicht, weshalb sie auch kein
gewollter Bestandteil der Veranstaltungen sind. Also keine Gewaltmärsche und einfache aber nahrhafte Ernährung.
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